Krankengeld und Krankentagegeld für Selbstständige: Wer zahlt ab welchem Tag?

Wer als Selbstständiger krank wird, bekommt sechs Wochen lang nichts — es sei denn, er hat vorgesorgt. Die vier Wege im Vergleich, was das gesetzliche Krankengeld 2026 wirklich bringt (oft nur rund 923 Euro im Monat) und warum die Wahlerklärung ab 2027 eine neue 14-Tage-Frist bekommt.

Zuletzt aktualisiert: 9. August 2026

📌 Kurz gesagt: Hauptberuflich Selbstständige haben in der gesetzlichen Krankenversicherung standardmäßig keinen Krankengeldanspruch (§ 44 Abs. 2 SGB V). Mit einer Wahlerklärung gibt es Krankengeld — aber erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die ersten sechs Wochen zahlt niemand. Diese Lücke schließt entweder eine Rücklage, ein Wahltarif der Kasse (§ 53 Abs. 6 SGB V) oder eine private Krankentagegeldversicherung mit frei wählbarer Karenzzeit. Wichtig für die Höhe: Das Krankengeld richtet sich nach den beitragspflichtigen Einnahmen, nicht nach dem Gewinn — wer nur nach der Mindestbemessungsgrundlage eingestuft ist, bekommt 2026 rund 923 € im Monat.
🏷️ Transparenz: Dieser Beitrag enthält keine Partner- oder Werbelinks — für Krankentagegeld haben wir kein Partnerprogramm und verlinken deshalb keines. Er ist ein redaktioneller Überblick und keine Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung. Mehr dazu.

Das Grundproblem: sechs Wochen ohne Einkommen

Angestellte merken von den ersten sechs Wochen einer Krankheit finanziell wenig — der Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter, danach übernimmt die Krankenkasse. Für Selbstständige gibt es diese Entgeltfortzahlung nicht. Wer nicht arbeitet, stellt nichts in Rechnung; die Betriebskosten laufen trotzdem weiter.

Und selbst wer beim Abschluss seiner Krankenversicherung aufgepasst hat, ist in den ersten sechs Wochen in aller Regel nicht abgesichert. Denn der gesetzliche Krankengeldanspruch, den man sich als Selbstständiger aktiv dazuwählen kann, beginnt frühestens mit der siebten Woche. Genau diese Lücke ist das Thema dieses Artikels — und sie ist der Grund, warum die Liquiditätsreserve hier nicht nur Komfort ist, sondern der erste Baustein der Absicherung.

Die vier Wege im Überblick

Es gibt nicht „die“ Lösung, sondern vier Bausteine, die sich kombinieren lassen. Diese Tabelle sortiert sie danach, ab welchem Tag Geld fließt:

Baustein Zahlt ab Kostet Zu beachten
Eigene Rücklage Tag 1 nichts (Opportunitätskosten) endlich; deckt keine lange Krankheit
Private Krankentagegeld­versicherung frei wählbar, oft Tag 4 bis 43 Beitrag nach Alter, Tagessatz, Karenzzeit Gesundheitsprüfung; für PKV-Versicherte der einzige Weg
Wahltarif der Kasse
§ 53 Abs. 6 SGB V
kassenindividuell, häufig Tag 15 oder 22 Prämie zusätzlich zum Beitrag 3 Jahre Bindung an die Kasse (§ 53 Abs. 8)
Wahlerklärung GKV
§ 44 Abs. 2 SGB V
Tag 43 (7. Woche) +0,6 Beitragspunkte (14,6 statt 14,0 %) Höhe hängt an der Beitragseinstufung; neue Frist ab 2027

Stand: August 2026. Die konkreten Konditionen von Wahltarifen und privaten Tarifen unterscheiden sich erheblich — die verbindlichen Angaben stehen in der Satzung deiner Krankenkasse beziehungsweise in den Versicherungsbedingungen.

Weg 1: Die Wahlerklärung — der Standardhebel in der GKV

Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige können ihrer Krankenkasse gegenüber erklären, dass die Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfassen soll. Das ist die Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 SGB V. Sie ist formlos möglich und der günstigste Weg zu einer Grundabsicherung.

Der Preis: Statt des ermäßigten Beitragssatzes von 14,0 Prozent gilt dann der allgemeine von 14,6 Prozent — jeweils zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags, der 2026 im Durchschnitt bei 2,9 Prozent liegt. Der Aufschlag beträgt also 0,6 Prozentpunkte auf die beitragspflichtigen Einnahmen. Konkret:

Eine Einschränkung gilt schon heute: Geht die Wahlerklärung bei der Kasse ein, während bereits eine Arbeitsunfähigkeit besteht, wirkt sie erst ab dem Tag nach deren Ende. Nachträglich lässt sich eine laufende Krankheit also nicht mehr versichern.

Was sich zum 1. Januar 2027 ändert — und warum das jetzt zählt

Am 24. Juli 2026 wurde das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen und am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I Nr. 228). Es ändert unter anderem § 44 Abs. 2 SGB V mit Wirkung zum 1. Januar 2027. Für Selbstständige ist das die relevanteste Änderung seit Jahren:

Was das praktisch bedeutet: Nach heutiger Rechtslage wirkt eine Wahlerklärung ohne diese dreimonatige Wartezeit. Wer die Absicherung ohnehin vorhat, verschiebt sie also nicht ohne Grund ins nächste Jahr — ab 2027 kommt für Bestandsversicherte eine Wartezeit hinzu, in der eine neu beginnende Arbeitsunfähigkeit nicht gedeckt ist. Das ist eine Beschreibung der Gesetzesänderung, keine Empfehlung, eine Erklärung abzugeben: Ob sich der höhere Beitragssatz für dich lohnt, hängt von deiner Beitragseinstufung, deinen Rücklagen und deiner Alternativabsicherung ab. Die verbindliche Auskunft gibt deine Krankenkasse.

Wer gerade erst gründet, sollte die 14 Tage nach dem Statuswechsel im Kalender haben. Das ist dieselbe Kategorie von Frist wie die Fünf-Jahres-Ausschlussfrist bei der gesetzlichen Rentenversicherung: einmal verstrichen, gibt es keinen bequemen Weg zurück.

Wie hoch ist das Krankengeld wirklich?

Hier liegt der Punkt, der die meisten überrascht. Das Krankengeld beträgt nach § 47 SGB V 70 Prozent des Regelentgelts, höchstens aber 90 Prozent des Nettoeinkommens. Für Selbstständige ist das Regelentgelt nach § 47 Abs. 4 SGB V das Arbeitseinkommen, das zuletzt der Beitragsbemessung zugrunde lag — nicht der tatsächliche Gewinn und nicht der Umsatz.

Das heißt: Wer seine Beiträge auf Basis einer niedrigen Einstufung zahlt, bekommt auch nur ein entsprechend niedriges Krankengeld. Die vermeintliche Ersparnis beim Monatsbeitrag schlägt im Krankheitsfall voll durch:

Beitragspflichtige Einnahmen 2026 Krankengeld pro Tag Rund pro Monat
1.318,33 € (Mindestbemessungsgrundlage) 30,76 € rund 923 €
3.000 € 70,00 € rund 2.100 €
5.812,50 € (Beitragsbemessungsgrenze) 135,63 € rund 4.069 €

Rechenweg: monatliche beitragspflichtige Einnahmen ÷ 30 = Regelentgelt pro Kalendertag, davon 70 Prozent; Monatswert = Tagessatz × 30. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung liegt 2026 bei 69.750 € im Jahr beziehungsweise 5.812,50 € im Monat. Der 90-Prozent-Netto-Deckel kann den Betrag im Einzelfall zusätzlich begrenzen. Verbindlich rechnet allein deine Krankenkasse.

Der Höchstbetrag von 135,63 Euro am Tag ist damit zugleich die harte Obergrenze des gesetzlichen Systems. Wer als Selbstständiger deutlich mehr verdient, kann diese Lücke über die gesetzliche Kasse nicht schließen — dafür gibt es nur die private Krankentagegeldversicherung.

Weg 2: Der Wahltarif der Krankenkasse

Um die Wartezeit bis zum 43. Tag zu verkürzen, müssen die gesetzlichen Kassen nach § 53 Abs. 6 SGB V Wahltarife für Krankengeld anbieten — und zwar ausdrücklich für die in § 44 Abs. 2 Nr. 2 und 3 SGB V genannten Versicherten, also unter anderem für hauptberuflich Selbstständige, sowie gesonderte Tarife für Versicherte nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz. Der Leistungsbeginn liegt je nach Satzung häufig beim 15. oder 22. Tag.

Zwei Punkte sind vor dem Abschluss wichtig. Erstens: Die Mindestbindungsfrist beträgt drei Jahre (§ 53 Abs. 8 SGB V) — ein Kassenwechsel ist in dieser Zeit grundsätzlich ausgeschlossen. Zweitens: Die Prämien und Leistungsbeginne unterscheiden sich von Kasse zu Kasse deutlich, weil sie Satzungsrecht sind. Ein Vergleich lohnt sich, ist aber nur direkt bei den Kassen möglich.

Für Mitglieder der Künstlersozialkasse gilt die Systematik entsprechend: Auch dort ist Krankengeld ab dem 43. Tag der Regelfall, und auch dort lässt sich die Wartezeit über einen Wahltarif verkürzen.

Weg 3: Die private Krankentagegeldversicherung

Die flexibelste — und für privat Krankenversicherte die einzige — Lösung ist eine eigenständige Krankentagegeldversicherung. Sie zahlt einen vereinbarten Tagessatz für jeden Tag der ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit, unabhängig von Beitragsbemessungsgrenzen.

Wer hier vergleicht, sollte das Krankentagegeld nicht mit der Berufsunfähigkeitsversicherung verwechseln: Krankentagegeld überbrückt eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, die BU greift, wenn die Arbeitskraft dauerhaft wegfällt. Die beiden ersetzen einander nicht — sie decken zwei verschiedene Zeiträume desselben Risikos.

Steuer: zweimal steuerfrei, aber nicht gleich

Sowohl das gesetzliche Krankengeld als auch privates Krankentagegeld sind nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei. Der Unterschied liegt im Progressionsvorbehalt:

Wer im Krankheitsjahr also noch nennenswerte Einkünfte hat, sollte den Progressionseffekt beim gesetzlichen Krankengeld mit einkalkulieren — und die Steuerrücklage entsprechend nicht zu knapp bemessen. Wie du die überhaupt sauber trennst, steht im Ratgeber Steuerrücklage richtig parken.

⚖️ Kein Steuerrat: Das ist eine allgemeine Einordnung der Rechtslage, keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Wie sich Progressionsvorbehalt und Beitragsabzug bei dir auswirken, klärst du mit einem Steuerberater.

Wie lange wird gezahlt?

Gesetzliches Krankengeld gibt es wegen derselben Krankheit längstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tag des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an (§ 48 Abs. 1 SGB V) — rund eineinhalb Jahre. Danach endet die Leistung, unabhängig davon, ob die Arbeitsfähigkeit zurückgekehrt ist.

Diese Grenze ist der Grund, warum Krankengeld und Krankentagegeld die Frage der dauerhaften Absicherung nicht beantworten. Sie überbrücken eine Krankheitsphase. Fällt die Arbeitskraft dauerhaft weg, greift die Berufsunfähigkeitsversicherung — und für den gesetzlichen Erwerbsminderungsschutz kommt es darauf an, ob Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden, was bei den meisten Selbstständigen nicht der Fall ist.

Die vier Fragen, die du zuerst klären solltest

  1. Habe ich überhaupt einen Krankengeldanspruch? Ein Blick auf den Beitragsbescheid genügt oft: Steht dort der ermäßigte Satz von 14,0 Prozent, gibt es keinen. Privat Versicherte prüfen, ob ein Krankentagegeld-Baustein eingeschlossen ist.
  2. Auf welcher Grundlage bin ich eingestuft? Die beitragspflichtigen Einnahmen bestimmen die Höhe des Krankengelds. Eine niedrige Einstufung spart Beitrag und kostet im Ernstfall Leistung.
  3. Wie lange trägt meine Rücklage? Sechs Wochen sind das Minimum, das ohne jede Versicherung überbrückt werden muss — bei später Karenzzeit entsprechend mehr.
  4. Stehe ich vor einem Statuswechsel? Wer 2027 gründet oder in die freiwillige Mitgliedschaft wechselt, hat 14 Tage Zeit für die Wahlerklärung, sonst greift die dreimonatige Wartezeit.
Hinweis: Dieser Beitrag beschreibt allgemeine Regeln und ist keine individuelle Empfehlung für oder gegen eine bestimmte Absicherung. Sozialversicherungs- und Versicherungsrecht hängen stark vom Einzelfall ab; Beitragssätze, Bemessungsgrenzen und Satzungsregelungen ändern sich jährlich. Verbindliche Auskünfte geben deine Krankenkasse beziehungsweise dein Versicherer, steuerliche Fragen gehören zum Steuerberater. Angaben Stand August 2026, ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Bekommen Selbstständige Krankengeld von der Krankenkasse?

Nur, wenn sie es aktiv gewählt haben. Nach § 44 Abs. 2 SGB V haben hauptberuflich Selbstständige standardmäßig keinen Krankengeldanspruch. Mit einer schriftlichen Wahlerklärung gegenüber der Krankenkasse lässt sich der Anspruch einschließen: Dann gilt statt des ermäßigten Beitragssatzes von 14,0 Prozent der allgemeine von 14,6 Prozent (jeweils plus Zusatzbeitrag), und das Krankengeld beginnt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, also mit der siebten Woche. Die ersten sechs Wochen bleiben ungedeckt. Privat Krankenversicherte haben ohne eigenen Krankentagegeld-Baustein grundsätzlich gar keinen Anspruch.

Wie hoch ist das Krankengeld für Selbstständige 2026?

Es beträgt 70 Prozent des Arbeitseinkommens, das zuletzt der Beitragsbemessung zugrunde lag (§ 47 Abs. 4 SGB V), begrenzt auf 90 Prozent des Nettoeinkommens. Entscheidend ist also nicht der Gewinn, sondern das Einkommen, auf das die Kassenbeiträge berechnet werden. Wer nur nach der Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro monatlich eingestuft ist, erhält rund 30,76 Euro am Tag — etwa 923 Euro im Monat. Das Maximum liegt 2026 bei 135,63 Euro am Tag (rund 4.069 Euro im Monat), erreichbar nur mit Einstufung an der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro monatlich.

Was ändert sich beim Krankengeld für Selbstständige ab 2027?

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026 (verkündet am 29. Juli 2026, BGBl. I Nr. 228) ändert § 44 Abs. 2 SGB V zum 1. Januar 2027. Die Wahlerklärung wirkt dann nur noch sofort, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft oder nach einem Statuswechsel eingeht — etwa bei Aufnahme der Selbstständigkeit, wenn zuvor ein Krankengeldanspruch bestand. In allen anderen Fällen gilt künftig eine Wartezeit von drei Monaten nach Zugang der Erklärung. Wer die Absicherung ohnehin plant, sollte die Erklärung deshalb nicht aufschieben.

Ab welchem Tag zahlt eine private Krankentagegeldversicherung?

Das bestimmt die vereinbarte Karenzzeit. Üblich sind Leistungsbeginne ab dem 4., 8., 15., 22. oder 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Je später der Beginn, desto niedriger der Beitrag. Der Tagessatz ist bis zur Höhe des Nettoeinkommens frei wählbar; Versicherer orientieren sich in der Regel am durchschnittlichen Gewinn der letzten zwölf Monate geteilt durch 360. Anders als das gesetzliche Krankengeld ist die Leistung nicht an die Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt. Der Abschluss setzt eine Gesundheitsprüfung voraus.

Ist Krankengeld oder Krankentagegeld steuerpflichtig?

Beides ist nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei, aber es gibt einen wichtigen Unterschied: Gesetzliches Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG und erhöht damit den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Krankentagegeld aus einer privaten Versicherung unterliegt ihm nicht (R 32b Abs. 1 Satz 3 EStR); der Bundesfinanzhof hat diese Ungleichbehandlung mit Urteil vom 13. November 2014 (III R 36/13) bestätigt. Wie sich das im Einzelfall auswirkt, gehört zum Steuerberater.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Wegen derselben Krankheit längstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tag des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an (§ 48 Abs. 1 SGB V). Das sind rund eineinhalb Jahre. Krankengeld und Krankentagegeld sind damit eine Überbrückung, keine dauerhafte Absicherung — für den Fall, dass die Arbeitskraft dauerhaft wegfällt, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung das passende Instrument.

Quellen

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